Auf der Grundlage der §§ 9 Abs. 7, 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2004 (GVBl. LSA S. 255), hat die Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) folgende Studienordnung erlassen.
§ 5
Studiendauer, Studienbeginn
Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium des Master-Studienganges einschließlich der Masterarbeit mit dem Kolloquium in einer Regelstudienzeit von 5 Semestern abgeschlossen werden kann.
Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester und im Sommersemester ausgerichtet.
Im Sommersemester wird jedoch nur bei entsprechender Nachfrage immatrikuliert.