Bewerbung Kosten Voraussetzungen Sprachkenntnisse
Sprachkenntnisse nachweisen
Deutsche Sprache:

Deutsche Fremdsprachenkenntnisse bedürfen des Nachweises entweder durch die bestandene DSH- Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, früher PNDS) oder durch den Test "TestDaF" (Test "Deutsch als Fremdsprache"), absolviert mindestens mit dem Niveau TDN4 in allen 4 Subtests.

Englische Sprache:

Englische Fremdsprachenkenntnisse bedürfen des Nachweises entweder durch den TOEFL-Test oder die IELTS-Prüfung (Academic Modules). Beim TOEFL-Test werden 213 Punkte nach Computer-Version bzw. 550 Punkte nach Papierversion des Tests vorausgesetzt. Im IELTS-Test (Academic Modules) muss mindestens "Band 7" erreicht worden sein.
In begründeten Ausnahmefällen können für die Nachweise der englischen und deutschen Sprachkenntnisse äquivalente Leistungen anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission. (PO §4, Abs 8)


Sprachkenntnisse verbessern
Deutsche Sprache:


Englische Sprache: