Deutsche Sprache:
Deutsche Fremdsprachenkenntnisse bedürfen des Nachweises entweder durch die bestandene DSH- Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, früher PNDS) oder durch den Test "TestDaF" (Test "Deutsch als Fremdsprache"), absolviert mindestens mit dem Niveau TDN4 in allen 4 Subtests.
- TestDaF ist ein zentraler, standardisierter Test für Deutsch als Fremdsprache im Hochschulkontext. Wenn Sie in Deutschland studieren möchten oder zu anderen Zwecken einen qualifizierten Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse benötigen, können Sie TestDaF weltweit an einem lizenzierten Testzentrum, möglicherweise auch in Ihrem Heimatland, ablegen.
http://www.testdaf.de/index.html
- DSH-Prüfung: Mit dieser Prüfung weisen ausländische Studienbewerber nach, dass sie gut genug Deutsch können, um an einer deutschen Hochschule zu studieren und dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau beherrschen. Informationen unter:
http://www.fadaf.de oder
http://www.sprz.ovgu.de/fremdsprachen/sprachen/daf-p-40.html.
Englische Sprache:
Englische Fremdsprachenkenntnisse bedürfen des Nachweises entweder durch den TOEFL-Test oder die IELTS-Prüfung (Academic Modules). Beim TOEFL-Test werden 213 Punkte nach Computer-Version bzw. 550 Punkte nach Papierversion des Tests vorausgesetzt. Im IELTS-Test (Academic Modules) muss mindestens "Band 7" erreicht worden sein.
In begründeten Ausnahmefällen können für die Nachweise der englischen
und deutschen Sprachkenntnisse äquivalente Leistungen anerkannt werden.
Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission. (PO §4, Abs 8)
Sprachkenntnisse verbessern
Deutsche Sprache:
Englische Sprache: